Aktuelles
Urteil: Energieanbieter muss Gasschlussrechnung binnen sechs Wochen übermitteln
E.ON verschickte Gasschlussrechnung nach knapp zehn Monaten und verstieß so laut Landgericht München gegen geltendes Recht
Gas- und Stromkund:innen müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Vertrages eine Schlussrechnung von ihrem Anbieter erhalten. Das schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor.
E.ON hingegen ließ eine Gaskundin knapp zehn Monate auf ihre Schlussrechnung warten. Vor diesem Hintergrund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Energieversorger verklagt und nun vor dem Landgericht (LG) München recht bekommen. Bereits im Jahr 2024 hatte der vzbv gegen E.ON einen juristischen Erfolg wegen zu spät übermittelter Stromschlussrechnungen erzielt.
- E.ON ließ Kundin nach Vertragsende knapp zehn Monate lang auf Schlussrechnung warten
- LG München: Verspätete Abrechnung erschwert den Anbieterwechsel und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
- Gesetz verpflichtet Strom- und Gasanbieter, binnen sechs Wochen nach Ende der Belieferung eine Schlussrechnung zu übermitteln
„Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass sie binnen sechs Wochen nach Ende des Strom- oder Gasvertrags eine Schlussrechnung erhalten“, sagt Fabian Tief, Rechtsreferent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass Verbraucher:innen monatelang auf ein eventuelles Guthaben warten müssen. Bei solch negativen Erfahrungen kann bei Verbraucher:innen die Bereitschaft zum Anbieterwechsel sinken.“
Gasvertrag erst nach fast zehn Monaten abgerechnet
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Energieversorger verpflichtet, Abschlussrechnungen für Strom- und Gaslieferungsverträge spätestens sechs Wochen nach Vertragsende zu übermitteln. Guthaben aus dem Vertrag sind dann innerhalb von zwei Wochen auszuzahlen.
Auf ihr Guthaben musste eine ehemalige E.ON-Kundin eine gefühlte Ewigkeit warten: Sie hatte ihren Gasvertrag fristgemäß gekündigt und dem Unternehmen den Zählerstand mitgeteilt. Die Abrechnung, die eine Gutschrift von 972 Euro ergab, erhielt sie erst knapp zehn Monate nach Vertragsende. Zuvor hatte sie zwei Mal reklamiert und die Verbraucherzentrale Niedersachsen eingeschaltet.
Verstoss gegen das Energiewirtschaftsgesetz
Das Landgericht München gab der Unterlassungsklage gegen den Energiekonzern statt. Die Sechs-Wochen-Frist für die Abschlussrechnung sei eine Marktverhaltensregel zum Schutz der Verbraucher:innen, die den Wechsel des Energielieferanten erleichtern soll. E.ON habe die gesetzliche Frist weit überschritten und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Eine zeitnahe Schlussrechnung stelle sicher, dass Kund:innen wissen, welche Forderungen auf sie zukommen. Zugleich gewährleiste sie die unverzögerte Rückzahlung eines etwaigen Guthabens. Müssten Verbraucher:innen mit Verzögerungen bei der Abrechnung und Rückzahlung rechnen, könnten sie nicht mehr auf eine reibungslose und liquiditätsschonende Abwicklung eines Anbieterwechsels vertrauen.
E.ON verschickt auch Stromabrechnungen zu spät
Verbrauchertipps bei Energieabrechnungen
Verbraucher:innen melden immer wieder Probleme mit ihrer Strom- oder Gasrechnung. Was sie bei fehlerhaften oder verspäteten Abrechnungen tun können, zeigt die Verbraucherzentrale mit Tipps und Musterbriefen auf ihrer Internetseite "Stimmen Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas? | Verbraucherzentrale.de".
Eckdaten zum Urteil:
Datum der Urteilsverkündung: 26.02.2025
Aktenzeichen: 37 O 2240/24 – nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht München I
Urteil des LG München I vom 26.02.2025, Az. 37 O 2240/24 – nicht rechtskräftig– E.ON hat Berufung vor dem Oberlandesgericht München eingelegt (Az. 29 U 797/25 e)
Aktuelles bei Vehmeyer

Haselünner SV zu Besuch bei Vehmeyer
Am Samstag führte die 1. Fussball-Mannschaft vom Haselünner SV einen Team-Tag durch. Eine Station fand bei uns statt. Passend zu "im Emsland die Nummer 1 im Holz" wurde um die Wette gesägt.
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Am Wochenende fand unser Hallenfest statt.
Viele, viele Arbeitsstunden, die investiert wurden... Aber es hat sich gelohnt!
Dafür wurde eine alte Lagerhalle komplett ausgeräumt, mit Hackschnitzeln ausgelegt und anschließend liebevoll dekoriert.
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Viele fleißige Hände zum Weber Grill Seminar mit Rudy Boehme, perfekt gegrillt und alle wieder dazugelernt!Neben besten Fleischgerichten wurden auch weitere Gerichte und Nachtisch auf dem Grill erstellt.

Unternehmer - Schulung
Am 31. Januar begrüßten wir zahlreiche Unternehmer zu einer Schulung zum Thema Bauwerksabdichtung.
Die Firmen Hauf und Alujet stellten erfolgreich und interessant Ihre Produkte vor. Nach vielen Informationen hatten unsere Kunden noch die Möglichkeit bei einem Feierabendbier zu diskutieren und sich auszutauschen.
Ein erfolgreicher Tag.
Firmenfeier und Ehrungen
Unser Rohbau der neuen Lagerhalle wurde feierlich von den Kollegen eingeweiht. Bei gutem Essen und einem Spieleparcour flog die Zeit nur so dahin.
Diese Gelegenheit nutzten wir für erfreuliche Ehrungen der Jubilare. Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die Mitarbeiter solche stolzen Zahlen erreichen. Auf diesem Wege nochmal besten Dank und weiterhin eine gute Zusammenarbeit.
Jubilare:
10 Jahre
Klaus Biniek und Manfred Fürstenberg
20 Jahre
Helge Gillerke und Sigrid Scholtens
25 Jahre
Ansgar Telkmann
30 Jahre
Bernd Landwehr und Andrea Timpe
35 Jahre
Ludger Cordes, Reinhard Grünloh und Wilhelm Heggemann